Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

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Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wurden im Zeitraum Juli 2021 bis September 2023 bundesweit knapp 500 Millionen Euro zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen ausgezahlt.

Kulturveranstalter*innen sollten durch finanzielle Hilfen ermutigt werden, Veranstaltungen zu planen und vertragliche Verpflichtungen einzugehen, auch wenn Veranstaltungen durch die Corona-Pandemie nicht kostendeckend durchgeführt werden konnten. Der Sonderfonds wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) verantwortet. Die Umsetzung erfolgte durch die einzelnen Bundesländer. In Berlin war hierfür die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (vormals: Senatsverwaltung für Kultur und Europa) in Kooperation mit der Senatskanzlei (Teilbereich Kinoveranstaltungen) verantwortlich.

Die landeseigene Kulturprojekte Berlin GmbH übernahm im Auftrag der Kulturverwaltung u. a. die Prüfung der Anträge und die Beratung von Antragstellenden bei Berlin spezifischen Fragen. Die Bewilligung der Anträge wurde von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Senatskanzlei übernommen.

Nach der langen Zeit der pandemiebedingten Schließung konnte der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen fördern und Veranstalter*innen dabei unterstützen, den Veranstaltungsbetrieb wieder hochzufahren.

Beratung und Information

Aufzeichnungen der Infosessions

Das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin von Kulturprojekte Berlin hat gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mehrere Infosessions zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen durchgeführt. Diese sind auf dem YouTube-Kanal von Kreativ Kultur Berlin weiterhin abrufbar.

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