Silvester 2025 am Brandenburger Tor
Wann? 31.12.2025, 22 Uhr
Wo? Brandenburger Tor, Platz des 18. März
Was? Feuerwerk, DJs, Drinks
Yeah 26!
Unter diesem Motto feiert Berlin den Jahreswechsel am Brandenburger Tor und sendet gleichzeitig die Silversterbilder und Neujahrsgrüße aus Deutschland in die ganze Welt.
Tanzen bis nach Mitternacht: Ab 22 Uhr legen DJs auf, mehrere Gastrostände sorgen für Drinks und Essen. Und nach dem Countdown startet das große Silvesterfeuerwerk, das live im Ersten als Teil der Silvestershow von Florian Silbereisen übertragen wird.
Nach dem Feuerwerk geht es noch bis 1 Uhr mit Partybeats weiter. Yeah 26!
Das Partygelände umfasst den Platz des 18. März sowie Teile der Ebertstr. und der Straße des 17. Juni.
Eingänge:
Ebertstr. Süd (ca. Höhe Behrenstr.)
Ebertstr. Nord (ca. Höhe Dorotheenstr.)
Yitzhak-Rabin-Str./Ecke Scheidemannstr.
Wichtig! Zugang zum Veranstaltungsgelände ausschließlich über diese drei Eingänge. Die Eingänge sind nicht aus Richtung Großer Stern/Straße des 17. Juni und nicht durch den Tiergarten erreichbar. Der Bereich ist gesperrt.
Kostenlose Tickets gibt es ab 15. Dezember, 10 Uhr, hier auf dieser Website über unseren Partner Ticketmaster.
Ein Besuch der Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich.
Pro Buchung sind maximal zwei Tickets erhältlich.
Die Tickets sind personalisiert. Bei der Buchung muss der Name des*der jeweiligen Besucher*in angegeben werden. Die Tickets müssen am Einlass vorgezeigt werden. Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit.
Einlass ist am 31. Dezember ab 21:30 Uhr
Bitte vor 23 Uhr erscheinen!
Benutzen Sie bitte nach 22:00 Uhr die Eingänge Ebertstr. Nord und Yitzhak-Rabin-Str./ Ecke Scheidemannstr.
Wir führen Einlasskontrollen durch. Deshalb kann es an den Eingängen zu Wartezeiten kommen.
Häufig gestellte Fragen:
Für den Zugang zum Gelände sind kostenfreie Tickets erforderlich, die hier auf dieser Seite gebucht werden können. Speisen und Getränke können vor Ort gekauft werden.
Tickets erhalten Sie über den Ticketbutton hier auf dieser Seite. Die Veranstaltungsfläche ist auf 20.000 Personen begrenzt. Wir schalten mehrere Kontingente frei – Sollten gerade keine Tickets vorhanden sein, versuchen Sie es bitte später erneut.
Am besten erreichen Sie die Eingänge aus Richtung Potsdamer Platz, Hauptbahnhof, Unter den Linden, Friedrichstraße.
Wichtig! Die drei Eingänge sind nicht aus Richtung Großer Stern/Straße des 17. Juni und nicht durch den Tiergarten erreichbar. Der Bereich ist gesperrt.
Wir empfehlen die Anreise mit dem ÖPNV. Aufgrund der Verkehrssituation an Silvester können Stationen auch kurzfristig gesperrt werden. Bitte informieren Sie sich kurz vor Ihrer Anreise z.B. auf vbb.de, bvg.de, sbahn.berlin oder über die entsprechenden Apps
Es gibt drei Eingänge: Ebertstr. Süd (ca. Höhe Behrenstr.), Ebertstr. Nord (ca. Höhe Dorotheenstraße), Yitzhak-Rabin-Str./Ecke Scheidemannstr.
Dort werden die Tickets kontrolliert, es gibt auch Taschen- und Personenkontrollen. Deshalb ggf. bitte mit Wartezeit rechnen.
Bitte erscheinen Sie vor 23 Uhr, damit Sie das Feuerwerk mit dem besten Blick vom Veranstaltungsgelände aus erleben können.
Wichtig! Zugang zum Veranstaltungsgelände ausschließlich über die drei oben genannten Eingänge. Die Eingänge sind nicht aus Richtung Großer Stern/Straße des 17. Juni und nicht durch den Tiergarten erreichbar. Der Bereich ist gesperrt.
Für alle, die zwischen 22 und 23 Uhr auf das Gelände wollen: Wir empfehlen, die Eingänge Ebertstr. Nord und Yitzhak-Rabin-Str./Ecke Scheidemannstr. zu nutzen.
Warum? Sollten am Eingang Ebertstr. Süd längere Wartezeiten entstehen oder dieser geschlossen werden, muss ein Fußweg von ca. 15 Minuten über Behrenstr., Wilhelmstr./Unter den Linden und Dorotheenstr. zu den anderen Eingängen zurückgelegt werden.
Die Veranstaltung ist für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet, es sind barrierefreie WCs vorhanden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch mit Kindern. Minderjährigen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände nur in Begleitung einer volljährigen personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Begleitperson gestattet. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
Nein, Tiere sind auf der Veranstaltung nicht erlaubt. Eine Ausnahme stellen Blinden- und Begleithunde dar, wenn ein entsprechendes Zertifikat am Einlass vorgelegt werden kann.
Nein. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände verboten.
Das kommt auf die Größe an. Rucksäcke, Reisekoffer oder Taschen, die das Format DIN A4 überschreiten, sind auf dem Gelände nicht gestattet, ebenso private Kissen oder Decken.
Es gibt mehrere Stellen, an denen Getränke und Speisen gekauft werden können.
Eigene nicht-alkoholische Getränke dürfen nur in Behältnissen bis 0,5 L Fassungsvermögen mitgebracht werden und wenn diese nicht aus Glas, Metall oder Keramik sind. Eine Ausnahme sind Behältnisse, deren Inhalt krankheitsbedingt mitgeführt werden muss (mit ärztlichem Attest oder Ausweis). Eigene Speisen und alkoholische Getränke sind nicht gestattet.
Es ist Barzahlung und Kartenzahlung mit den gängigen Karten möglich.
Alle genauen Informationen dazu finden Sie in unserer Veranstaltungsordnung.
Hier noch einmal die wichtigsten Regeln: Eigene Getränkebehälter über 0.5 L Inhalt dürfen nicht aufs Gelände und grundsätzlich keine alkoholischen Getränke, ebenso Speisen, Glas- oder Metallflaschen und Behältnisse aus Keramik (außer für Babynahrung), Rucksäcke, Reisekoffer oder Taschen, die das Format DIN A4 überschreiten, private Kissen oder Decken, Gassprühdosen/ -flaschen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen, Druckbehälter/Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind, sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle oder Kisten, Grills und Zubehör, außerdem Lärminstrumente.
Verboten sind außerdem Infomaterialien, Gegenstände oder Kleidungsstücke mit rassistischen, nationalistischen, fremdenfeindlichen oder verfassungswidrigen Inhalten, Fahnen, Flaggen, Transparente, Banner, Schilder, Symbole, Flugblätter und/oder Plakate, Transparentstangen, Gegenstände, die gesetzlich verboten sind, verbotene Rauschmittel nach §29 des BtMG, §3 des NpSG und Substanzen nach §1 KCanG, Waffen jeglicher Art, auch Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen verwendet werden können, Laser-Pointer, Drohnen, Stockschirme, Selfie-Sticks und Gegenstände in ähnlicher Form.