Kulturfonds Energie des Bundes

Am 25. Januar 2023 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags dem Konzept für den Kulturfonds Energie des Bundes zugestimmt, um bei Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und bei Kulturveranstaltenden anteilig zusätzliche Energiekosten abzufedern, die nicht bereits durch die Energiepreisbremsen aufgefangen wurden. Antragsberechtigt waren sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Akteure. Berücksichtigt wurden die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom.

Der Kulturfonds Energie des Bundes wurde als Härtefallhilfe aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie (WSF-E) finanziert. Dieser endete infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.11.2023 vorzeitig zum Jahresende 2023. Mit Auslaufen des WSF-E endete auch der Kulturfonds Energie des Bundes. Die 4. und 5. Fördertranche, deren Antragszeitraum im Jahr 2024 gelegen hätte, mussten daher entfallen.

Beratung und Information

 

Mit Blick auf das vorzeitige Programmende und den stark rückläufigen Beratungsbedarf wurde die regelmäßige Sprechstunde der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kulturprojekte Berlin Ende Februar 2024 eingestellt. Die Antragstellenden haben weiterhin mehrere Möglichkeiten, mit dem Sonderfonds-Team Kontakt aufzunehmen: Fragen, die sich auf gestellte Anträge beziehen, können direkt im Kommunikationsfeld der Antragsplattform gestellt werden. Allgemeine Fragen können bis Ende März 2024 auch an die bundesweite Service-Hotline gestellt werden (Telefon: 0800 6645685; E-Mail: service@kulturfonds-energie.de), siehe auch: https://www.kulturfonds-energie.de/index.html.

 

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